Mittwoch, 31. Dezember 2014

Zwei geistliche Hinweise für Silvester und Neujahr

Er hat sich nicht nur betrunken,
 sondern gibt auch noch öffentliches Ärgernis
Ganz kurz: 
1. Sich zu betrinken ist immer eine schwere Sünde.
2. Der 1. Januar ist in allen Diözesen Deutschlands gebotener Feiertag, d. h. wer ohne triftigen Grund (z. B. eigene Krankheit) fern bleibt, begeht ebenfalls eine schwere Sünde.

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